2-2016: TTC kann ab sofort mehr Gefahrstoffe reinigen.

Neben den genehmigten Stoffen GGVSE/ADR der Klasse 3, 4.1, 5, 6, 8 und 9 in unserer Tankinnenreinigung, dürfen in Zukunft folgende Stoffe und Stoffgruppen zusätzlich gereinigt werden:
- kanzerogen (krebserzeugend)
- fortpflanzungsgefährdend
- erbgutverändernd
- leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe
- Stoffe die freies Chlor enthalten
Folgende Einschränkungen werden dabei vorgenommen, d.h. nicht gereinigt werden Stoffe und Stoffgruppen mit den Eigenschaften „Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“:
- kanzerogen (krebserzeugend) H350
- fortpflanzungsgefährdend H360
- erbgutverändernd H340
- schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe gemäß Ziffer 5.2.7.2 TA-Luft
- krebserzeugende Stoffe in Faserform gemäß Ziffer 5.2.7.1.1 TA-Luft und Stäube
Vor der Reinigung müssen folgende Daten bereitgestellt werden:
- Sicherheitsdatenblatt zu dem Stoff, Stoffgemisch oder Produkt
- Angabe zu den Inhaltsstoffen des Stoffes, der Stoffe oder Stoffgemische im Produkt
Gute Gründe warum Sie mit uns arbeiten sollten

Ali RazzoukiBetriebsleiter
Tel: +49 221 - 36 79 39-24
Fax: +49 221 - 36 79 39-15
ali.razzouki@ttc-koeln.de